Beim ersten Behandlungstermin erfolgen sowohl ein umfassendes Anamnesegespräch als auch eine ganzheitliche Untersuchung. Es schließt sich die osteopathische Behandlung an. Die Behandlung richtet sich nach dem Befund.
Bitte bringen Sie für die Behandlungen auch ein großes Handtuch mit.
Es ist üblich, dass die osteopathischen Untersuchungen und Behandlungen in Unterwäsche und direkt auf der Haut erfolgen. Denken Sie daran, lockere und bequeme Kleidung zu tragen, damit Sie sich gut entkleiden können.
Achten Sie darauf, nach den Behandlungen ausreichend Wasser zu trinken.
Die Formulare wie der Behandlungsvertrag und ein Anamnesebogen können Sie gerne ausgedruckt und ausgefüllt zu Ihrer ersten Behandlung mitbringen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte auch Arztbriefe / Laborberichte mit.
Auf Anfrage sind Hausbesuche möglich.
Bezahlung ausschließlich per Rechnung möglich. Ich erstelle die Rechnungen nach GebüH, der Gebührenverordung für Heilpraktiker. Diese reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse für die (anteilige) Erstattung der osteopathischen Behandlung ein.
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Behandlungstermine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Dies können Sie entweder telefonisch unter 0155 66084986 oder schriftlich per Mail an praxis@oestermann.de tätigen. Bei zu spät abgesagten Terminen oder Nichterscheinen stelle ich Ihnen eine Verdienstausfallgebühr in Rechnung.
* Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob die Rechnung über die osteopathische Behandlung anteilig erstattet wird. Manche Krankenkassen erstatten die osteopathischen Leistungen von Heilpraktikern mit einer vollständig abgeschlossenen Ausbildung (1350 Stunden). Anderen Kassen genügt ein nachgewiesener Ausbildungsumfang von 800 Stunden.
Einige Krankenkassen erstatten die osteopathischen Leistungen anteilig. Hierfür benötigen Sie in der Regel von Ihrem Arzt vor der Behandlung ein sogenanntes grünes Rezept mit der Leistung „Osteopathie“. Dieses Rezept können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/
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